Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Phone Xpress und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese gelten auch dann, wenn der Vertragspartner eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Phone Xpress und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Phone Xpress den Vertragsabschluss schriftlich, mündlich, per Fax oder telefonisch bestätigt.

§ 2 Leistungen und Preise

Phone Xpress kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Die von Phone Xpress erbrachten Serviceleistungen sind Dienstverträge gemäß § 611 ff. BGB. Phone Xpress behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner in Annahmeverzug gerät oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, etwa durch das Nichteinhalten vereinbarter Termine. In diesem Fall ist Phone Xpress berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

§ 3 Reparaturdurchführung

Reparaturtermine sind unverbindlich. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Aufwand. In seltenen Fällen kann es bei einer Reparatur zu sichtbaren Spuren

(z. B. beim Öffnen des Gerätes) kommen. Diese sind rein optischer Natur und beeinträchtigen die Funktion des Geräts nicht.

Bei der Reparatur eines verzogenen Aluminiumgehäuses können Probleme auftreten, die den Austausch des Gehäuses notwendig machen.

Bei Geräten, die vom Hersteller als „wasserdicht“ ausgewiesen sind, kann nach der Diagnose oder Reparatur die Wasserdichtheit nicht gewährleistet werden. Phone Xpress übernimmt hierfür keine Haftung.

Auf Wasserschadenreparaturen wird generell keine Garantie gewährt. Auch nach erfolgreicher Reparatur kann es zu verzögerten Folgeschäden kommen.

Für von uns eingebaute Teile geben wir eine Gewährleistung von sechs Monaten ab dem Lieferdatum, dass diese nach dem jeweiligen Stand der Technik fehlerfrei sind. Phone Xpress ist nicht verpflichtet, Originalteile des Herstellers zu verwenden. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden gebrauchte Ersatzteile verbaut, erlischt die Gewährleistung. Der Kunde wird vorher darüber informiert. Die ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Phone Xpress über, der Kunde erwirbt das Eigentum an den neuen Ersatzteilen.

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafte/nachlässige Behandlung entstehen. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falschem Strom, Spannung oder ungeeigneten Stromquellen. Mängel und Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Feuchtigkeit, falsche oder fehlende Software sowie Verarbeitungsdaten sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn unautorisierte Personen Eingriffe oder Reparaturen vornehmen, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Ein Austausch im Rahmen der Gewährleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungs-/Garantiefristen; § 203 BGB bleibt unberührt.

Sollte uns der Kunde nach der Reparatur keinen Entsperrcode oder kein Passwort für die Überprüfung zur Verfügung stellen, erfolgt die Reparatur auf Risiko des Kunden, ohne Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung.

Generell bestehen keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche für Geräte, die zuvor anderweitig repariert wurden. Im Einzelfall muss eine detaillierte Liste aller Reparaturen von der durchführenden Fachwerkstatt vorgelegt werden.

§ 5 Reparaturkosten und Zahlung

Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Kostenpflichtig reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder EC-Kartenzahlung ohne Abzug ausgehändigt.

§ 6 Kostenvoranschläge

Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt (39 € inkl. MwSt.), wenn:

  • der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Reparatur verzichtet;
  • der Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann;
  • ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
  • der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
  • keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden.

Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, muss der Reparaturgegenstand nicht in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Bei Erteilung eines Reparaturauftrags nach dem Kostenvoranschlag wird der Betrag von 39 € auf die darauffolgende Rechnung gutgeschrieben (maximale Frist: sechs Wochen ab Auftragserteilung).

§ 7 Aufbewahrung und Abholung

Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheins oder einen anderen geeigneten Nachweis auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von drei Wochen nach Benachrichtigung abgeholt, berechnen wir Lagerkosten. Werden Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten abgeholt, kann Phone Xpress das Gerät nach eigenem Ermessen entsorgen oder verkaufen. Sollten die Reparaturkosten den Zeitwert des Geräts übersteigen, behält sich Phone Xpress das Recht vor, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, um die Reparaturkosten einzutreiben.

Mit der Unterschrift bei der Abholung bestätigt der Kunde, das Gerät geprüft zu haben. Spätere Mängel, die nicht Teil der Reparatur waren, werden nicht akzeptiert.

§ 7.1 Lagerkosten

Nach Aufforderung zur Abholung sind Lagerkosten in Höhe von 5 € pro angefangene Woche zu zahlen. Die Aufforderung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

§ 8 Ansprüche aus Leistungsstörungen bei kostenpflichtigen Reparaturen

Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren ein Jahr nach Abnahme. Das Recht des Kunden beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schäden durch unsachgemäßen Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung begründen keinen Anspruch. Softwarefehler oder Fehler durch Veränderungen der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern oder Hardwarekomponenten sind ebenfalls ausgeschlossen.

§ 8.1 Sturzschäden

Bei Reparaturen von Sturzschäden kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Öffnen des Geräts weitere Schäden entstehen. Kleinere, gebrochene Teile können auseinanderfallen. Auch wenn das Gerät nach der Reparatur funktionsfähig ist, können Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden. Phone Xpress haftet für solche Schäden nicht.

§ 9 Datensicherung

Phone Xpress übernimmt keine Haftung für Datenverluste. Der Kunde ist für die Datensicherung vor der Reparatur verantwortlich. Die Wiederherstellung des Datenbestandes liegt beim Kunden.

§ 10 Speicherung von Daten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Geschäftsabwicklung gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten der Sitz von Phone Xpress als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.